Gesetze / ReNoPat-Ausbildungsverordnung

ReNoPatAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellter und Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

§ 2